AVB

1. Dauer und Kündigung

So weit nichts anderes vereinbart gilt der vorliegende Vertrag für die Dauer eines Quartals. Die Quartale orientieren sich am Kalenderjahr. Wird der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ende eines Quartals (28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November) schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Quartal. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie am letzten Tag vor Beginn der 30-tägigen Kündigungsfrist bei der Eva Gasser Ballettschule Uster, Braschlergasse 6, 8610 Uster, eintrifft. Trifft die Kündigung verspätet ein, gilt sie auf Ende des nächsten Quartals.

 
2. Absenzen

Ist der/die KursteilnehmerIn unverschuldet an der Teilnahme einer Lektion verhindert, kann er/sie nach Möglichkeit die ausgefallene Lektion innerhalb des laufenden Quartals in einer Parallelklasse nachholen. Fallen Lektionen infolge von Feiertagen, Ferien oder durch Verschulden der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers aus, erfolgt keine Ersatzlektion. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kursgeldes. Bei Verletzung und längerer Krankheit werden den KursteilnehmerInnen gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses die Ausfalllektionen ab der dritten Woche der Abwesenheit am Quartalsende rückvergütet.

 
3. Ferien

Die Ferien entsprechen den Schulferien der Gemeinde Uster und sind in der Schule an geeigneter Stelle angeschlagen. Während den Ferien werden keine Lektionen durchgeführt.

 
4. Kurskosten und Zahlungsmodalitäten

Massgebend für die Kurskosten ist die Preisliste vom 1. Oktober 2016, die ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages bildet. Die Kurskosten sind jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Kurspreise bei Neueintritten während eines Quartals werden pro rata berechnet.

 
5. Haftung

Für jegliche Schäden, welche der/die KursteilnehmerIn im Zusammenhang mit der Durchführung der Kurse erleidet, besteht seitens der Schule und dessen Personal keinerlei Haftung. Für den Verlust von Wertgegenständen oder anderen persönlichen Gegenständen der KursteilnehmerInnen übernimmt die Schule keine Haftung.

 
6. Besuchstage

Familienangehörige oder Freunde können in der letzten Lektion vor den Frühlings- und Herbst-Ferien dem Unterrichtsbetrieb zuschauen.

 
7. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand am Sitz der Schule in Uster.

 
Uster, 1. Oktober 2017